Zudem forderte der Beschuldigte C._____ mehrmals – nämlich am 25. und 26. März 2020 sowie am 17., 26. und 29. April 2020 – dazu auf, ein Foto vom Zähler zu machen (UA act. 01 043, 01 047, 01 050 f.), welches C._____ dem Beschuldigten in der Folge jeweils auch zusandte. Aus den Whatsappnachrichten ergibt sich zudem, dass der Beschuldigte auch vermehrt persönlich im Clublokal L._____ in Q._____ vorbeiging (UA act. 01 046, 01 048 - 01 050, 01 052 f.). Der Beschuldigte teilte C._____ im Rahmen dieser Nachrichten des Weiteren mit, dass der "Jackpot" von Fr. 534.00 am 29. März gekommen sei (UA act. 01 047) und dass er die Maschine "auf Null" stellen möchte (UA act.