3.4. Mit der Vorinstanz ist für das Obergericht der für die Erfüllung der angeklagten Widerhandlung gegen das BGS i.S.v. Art. 130 Abs. 1 lit. a BGS notwendige Sachverhalt in der Tatvariante des Durchführens erstellt. Es kann auf die Wiedergabe der Aussagen des Beschuldigten und von C._____ so- - 10 - wie deren Whatsappnachrichten – vorbehalten der nachfolgenden Ergänzungen – verwiesen werden (vorinstanzliches Urteil E. 3.3.2.1, 3.3.2.2, 3.3.3).