_ sichergestellten Geräten U40087, U40088 und U40089 befanden, identisch sind mit jenen gemäss Qualifikationsverfügungen der ESBK Nr. 532-003/01 vom 26. Februar 2014, Nr. 512-026/01 vom 4. April 2014 und Nr. 532-002/03 vom 24. Juni 2015. Es liegt ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise, dass es sich bei den vorgefundenen Spielen – welche den gleichen Namen tragen wie in den Qualifikationsverfügungen, das gleiche Icon aufweisen und bei welchen die Spieloberfläche, wenn auch im veränderten Design, mit den Qualifikationsverfügungen übereinstimmt – nicht um dieselben Spiele wie in den Qualifikationsverfügungen handeln soll.