2.2. Die ESBK meldete mit Eingabe vom 2. November 2022 und der Beschuldigte mit Eingabe vom 9. November 2022 gegen das ihnen am 24. Oktober 2022 bzw. 31. Oktober 2022 zugestellte Urteil Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihnen am 21. Februar 2023 zugestellt. -4-