Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c im Gesamtbetrag von Fr. 1'536.00 auferlegt. 7. Die Kosten des Vorverfahrens vor der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) in der Höhe von Fr. 5'610.00 (Spruchgebühr: Fr. 4'800.00, Schreibgebühr: Fr. 810.00) werden dem Beschuldigten auferlegt. Diese Kosten sowie die Ersatzforderung gemäss Ziffer 5. stellt die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) in Rechnung. 8. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selbst."