Zum anderen wird dem Beschuldigten vorgehalten, er habe ohne die notwendigen Konzessionen die Räumlichkeiten des Clublokals M._____ in R._____ an B._____ zum Zweck des Anbietens der Geräte U40049, U40050 und U40051 mit diversen Spielbankspielen zur Verfügung gestellt (Gerichtsakten [GA] act. 39 ff.).