Der Beschuldigte reichte am 7. Juni 2022 bei der ESBK das Begehren um gerichtliche Beurteilung ein. Am 3. August 2022 überwies die ESBK die Strafverfügung samt Untersuchungsakten an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau zuhanden des zuständigen Strafgerichts. Dem Beschuldigten wird damit zum einen vorgeworfen, er habe sich im Clublokal L._____ in Q._____ durch das Anbieten der Geräte U40087, U40088, 40089 mit den Spielbankenspielen Magic Fruits 4 etc. ohne die notwendige Konzession der Durchführung von Spielbankenspielen schuldig gemacht. Zum anderen wird dem Beschuldigten vorgehalten, er habe ohne die notwendigen Konzessionen die Räumlichkeiten des Clublokals M.___