4.2. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag vollzogen. - 34 - 5. 5.1. Der Beschuldigte wird im Sinne von Art. 66a StGB für 5 Jahre des Landes verwiesen. 5.2. Die Landesverweisung wird im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. 6. Folgender Gegenstand wird I. zurückgegeben:  1 Zehn-Frankennote Wird die Herausgabe der 10er-Note von I. nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils verlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 7. 7.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, C. Fr. 200.00 als Schadenersatz zu bezahlen.