7.3. Der Beschuldigte fordert weiter die Aufhebung der Beschlagnahme der 10- Frankennote. Gemäss der Berufungserklärung folge dieser Antrag aus den beantragten Freisprüchen (vgl. Berufungserklärung S. 2 f.). Er begründet diesen alsdann auch nicht weiter (vgl. Berufungserklärung).