Bundesgerichts 6B_139/2022 vom 24. November 2022 E. 5.4.2). Das vorinstanzliche Urteil, wonach der Beschuldigte für fünf Jahre des Landes zu verweisen sei, ist zu bestätigen. 6.4. Die Vorinstanz hat auf eine Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) verzichtet (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 12).