Dazu passt, dass er nach der Trennung von seiner Frau auch nicht stets einen guten Kontakt zu seinen Kindern aufrechterhielt. Aus den Akten ergibt sich, dass die Ehefrau gegenüber der Polizei im Rahmen der Zustellung der Vorladung vom 2. Mai 2022 angegeben hatte, sie habe mit ihrem Ehemann schon längere Zeit keinen Kontakt mehr und wisse nicht, wo sich dieser befinde (act. 251). Der Beschuldigte gab zum Kontakt zu seiner Frau und den Kindern bei der vorinstanzlichen Verhandlung damit übereinstimmend an, erst in letzter Zeit sei dieser besser (act. 278). Entsprechend kümmert(e) sich nach der(/n) Trennung(en) auch jeweils die erwerbstätige Ehefrau (act. 14 Ziff. 67, act. 19.4 Ziff.