Ausbildung als Heizungssanitär absolviert (act. 10 Ziff. 19, act. 12 Ziff. 47). Er spricht fliessend albanisch (act. 9 Ziff. 10). Er sei auch hier in der Schweiz die ganze Zeit mit Kosovo-Albanern zusammen (act. 281). Demgegenüber sind seine Deutschkenntnisse, die der Beschuldigte mit ein bisschen beschrieb (act. 277), als ungenügend einzustufen, nachdem er schon seit über zehn Jahre in der Schweiz wohnt. Entsprechend benötigte er bei den Einvernahmen regelmässig auch einen Dolmetscher (act. 7, 277). Wirtschaftlich ist der Beschuldigte in der Schweiz nicht integriert. Er ist seit Jahren arbeitslos (act. 13 f., 19.3), einen Arbeitsvertrag kann er auch aktuell nicht nachweisen (act.