StGB auszugehen. Nachdem diese Tat in keinerlei Zusammenhang mit den anderen Straftaten steht, erscheint mit Blick auf den Strafrahmen, der von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe reicht, eine Straferhöhung von eineinhalb Monate Freiheitsstrafe gerechtfertigt.