5.4.4. Die Einsatzstrafe ist weiter wegen der Urkundenfälschung zu aspirieren. Die Beschuldigte war am 24. Juli 2020 ohne gültigen Fahrausweis unterwegs und hat sich beim Ausfüllen des Personalienblatts der SBB als eine andere Person ausgegeben. Durch diese Täuschung hat er die Sicherheit und die Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden als Beweismittel und die privaten Geschäftsinteressen der SBB in einem nicht zu bagatellisierenden, aber gleichwohl noch leichten Ausmass verletzt.