Daran ändert auch nichts entscheidend, wenn berücksichtigt wird, dass der Beschuldigte auch einen höheren Betrag gestohlen hätte. Aufgrund der konkreten Gegebenheiten ist zwar anzunehmen, dass er einen Betrag von mehr als Fr. 300.00 hätte erbeuten können. Ein Diebstahl von mehr als 500.00 bis 600.00 Franken erscheint auf einer Baustelle aus den Effekten von mehreren Bauarbeitern aber wenig wahrscheinlich, nachdem es der Beschuldigte offenbar nur auf Bargeld abgesehen hatte. Mit der Vorinstanz ist dem Beschuldigten bei der Tatausführung mit Imitation eines Bauarbeiters eine gewisse Raffinesse und ein planmässiges Vorgehen zu attestieren. Dies wirkt sich verschuldenserhöhend aus.