Zudem gab er sich als AC.' aus und gab als seinen Wohnort S. mit einer falschen Postleitzahl für S. an. Darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl Geburtsdatum als auch die Postleitzahl nicht stimmig seien, füllte der Beschuldigte ein weiteres Personalienblatt aus, auf dem er den gleichen Namen, aber eine andere Adresse angab. Erst beim dritten Mal gab er seine wahre Identität inkl. Wohnort bekannt. Die beiden Personalienblätter unterzeichnete er jeweils unterschiedlich, anhand einer nicht lesbaren Unterschrift.