Am 24.07.2020 fuhr der Beschuldigte mit dem Zug von Lenzburg nach Zürich HB, ohne im Besitz einer gültigen Fahrkarte oder einer anderen Berechtigung zu sein. Anlässlich der Billettkontrolle bzw. beim Ausfüllen des Personalienblattes gab der Beschuldigte zunächst für seinen Geburtstag ein Datum an, das nicht existiert (31.04.1982). Zudem gab er sich als AC.' aus und gab als seinen Wohnort S. mit einer falschen Postleitzahl für S. an.