P. gab zudem an, dass ihm einer seiner Mitarbeiter einen Diebstahl von Fr. 20.00 bis Fr. 50.00 aus einer Tasche angezeigt habe (act. 111.3 Ziff. 13). Damit übereinstimmend stellte M. am 27. Oktober 2020 auch Strafantrag, gemäss welchem ihm am 27. Oktober 2020 aus seiner Tasche im Baucontainer ca. Fr. 30.00 bis 40.00 in Münzen gestohlen worden sei (act. 112). Aufgrund dieser Beweise ist für das Obergericht erstellt, dass der Beschuldigte M. am 27. Oktober 2020 mindestens Fr. 20.00 aus dessen Tasche gestohlen hat, wobei er auch einen Betrag von mehr als Fr. 300.00 gestohlen hätte, wenn er mehr Geld gefunden hätte.