AA. konnte diesen nur in oberflächlicher Weise beschreiben (gross, schlank; act. 89). Demgegenüber konnte der Zeuge P. sehr detaillierte Angaben zur angetroffenen Person machen, dies leuchtet ein, hat er doch mit dieser Person ein kurzes Gespräch geführt. Er beschrieb den angetroffenen Mann als grösser als sich selbst (> 180cm), ganz schlank mit nicht ganz kurzen Haaren. Aufgefallen seien ihm die Zähne, diese seien schief – oben seien sie in der Mitte etwas zusammen – gewesen (act. 111.3 Ziff. 12). Gemäss Polizeibericht habe P. am Tattag zudem auch einen teilweise abgebrochenen Zahn oben vorne erwähnt (act. 89).