111.2 Ziff. 11) und alsdann eine ihm unbekannte Person in der Baubaracke antraf, die angab, Elektriker zu sein und nach einem Helm zu suchen (act. 111.2 Ziff. 11). Der Geschehensablauf wird vom Zeugen P. damit schlüssig geschildert. Diese Angaben wurden durch einen anderen Bauarbeiter (AA.) bei seiner informellen Befragung durch die Polizei insoweit untermauert, als dieser bestätigte, dass er an diesem Tag ebenfalls einen Mann gesehen habe (act. 89). AA. konnte diesen nur in oberflächlicher Weise beschreiben (gross, schlank;