Aussagen des Beschuldigten vom 10. November 2020 (act. 103 ff.) und 7. Juni 2022 (act. 275 ff.) sowie die Aussage des Zeugen P. vom 13. August 2021 (act. 111.1 ff.) vor. Es kann diesbezüglich auf die zusammenfassende Darstellung der Beweise im vorinstanzlichen Urteil in den Erwägungen 3.3.1 bis 3.3.7 verwiesen werden.