Zur vorgenannten Zeit betrat der Beschuldigte das Grundstück in R. und begab sich ohne Einwilligung bzw. ohne einen berechtigten Grund in die damals dort platzierte, unverschlossene blaue Baustellenbaracke der Zivilund Strafklägerin 1. In der Baustellenbaracke durchsuchte der Beschuldigte zwei Taschen, welche von den auf der Baustelle arbeitenden Bauarbeitern [recte] dort deponiert waren, einzig mit dem Ziel, Vermögenswerte an sich zu nehmen und sich dadurch wirtschaftlich besser zu stellen.