Dass der Baucontainer nicht verschlossen war, tut nichts zur Sache (BGE 90 IV 74 E. 2a; Urteil des Bundesgerichts 1C_432/2012 vom 14. August 2013 E. 3.2.4). Die vorinstanzliche Verurteilung des Beschuldigten wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs ist somit zu bestätigen. 3. 3.1. Dem Beschuldigten wird in Ziffer 2 der Anklageschrift mehrfacher, teilweiser versuchter Diebstahl gemäss Art. 139 Ziff. 1 StGB, teilweise in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB sowie Hausfriedensbruch gemäss Art. 186 StGB zur Last gelegt (Straftatendossier 2):