das Haus, die Wohnung, ein abgeschlossener Raum eines Hauses oder ein unmittelbar zu einem Hause gehörender umfriedeter Platz, Hof oder Garten oder ein Werkplatz. Nebst Wohnhäusern bzw. den darin enthaltenen Wohnungen fallen darunter nach Lehre und Rechtsprechung auch Fabriken, Geschäftsräumlichkeiten, Amtslokale, Parkgaragen, leerstehende Häuser, Zelte, Wohnwagen und Schiffe, soweit sie als nicht blosse Transportmittel dienen (DELNON/RÜDY, a.a.O., N. 13 f. zu Art. 186 StGB), sowie auch Baucontainer (TRECHSEL/MONA, in: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 4. Aufl. 2021, N. 2 zu Art. 186 StGB;