Fehleinschätzung bemerkte er erst, als ihn mehrere Mitarbeiter darauf aufmerksam gemacht haben, dass in der Baracke Rucksäcke und Taschen geöffnet worden waren, und eine Rückfrage beim Elektriker ergab, dass der Beschuldigte nicht zu diesem gehöre (act. 167 Ziff. 27). Das Obergericht hat aufgrund dieser glaubhaften Aussagen keine Zweifel, dass der Beschuldigte sich auch am 14. April 2021 auf der Baustelle aufhielt, die Effekten der Bauarbeiter im Baucontainer nach stehlbarem Bargeld durchsuchte und, wie in den Strafanträgen genannt (act. 172 ff.), Bargeld stahl. Unabhängig der konkreten Deliktsumme ist damit der Diebstahl hinreichend nachgewiesen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_140/2020