Dies stimmt mit den Angaben von I. im Strafantrag vom 17. Mai 2021 überein, wonach ihm Notengeld aus dem Portemonnaie entwendet worden sei, das sich im Rucksack im Baucontainer befunden habe (act. 180). Nachdem beim Beschuldigten schliesslich auch eine solche Note gefunden wurde, hat das Obergericht keine Zweifel, dass der Beschuldigte diese Fr. 10.00 I. entwendete, wobei mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass der Beschuldigte auch Bargeld von mehr als Fr. 300.00 mitgenommen hätte, wenn er das gefunden hätte.