Der Polizeibericht vom 27. Juni 2021 erbringt den Beweis, dass I. gegenüber den Polizeibeamten am Tattag angegeben hatte, dass ihm eine Banknote von Fr. 10.00 aus dem Portemonnaie im Baucontainer gestohlen wurde (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_181/2021 vom 29. November 2022 E. 1.3.1). Dies stimmt mit den Angaben von I. im Strafantrag vom 17. Mai 2021 überein, wonach ihm Notengeld aus dem Portemonnaie entwendet worden sei, das sich im Rucksack im Baucontainer befunden habe (act. 180).