166 Ziff. 21). Mit der Vorinstanz hat das Obergericht keine Zweifel, dass sich der Beschuldigte – gleich wie beim (im Berufungsverfahren nicht strittigen) Diebstahl am 14. April 2020 (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 2.4.2) – auch hier auf eine Baustelle begab und in den persönlichen Effekten von Bauarbeitern nach Bargeld zum Diebstahl suchte. Der Polizeibericht vom 27. Juni 2021 erbringt den Beweis, dass I. gegenüber den Polizeibeamten am Tattag angegeben hatte, dass ihm eine Banknote von Fr. 10.00 aus dem Portemonnaie im Baucontainer gestohlen wurde (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_181/2021 vom 29. November 2022 E. 1.3.1).