Seine Angaben, dass er auf der Baustelle bei den Baracken nach Feuer für eine Zigarette habe fragen wollen, erscheint auch nicht glaubhaft. Denn der Beschuldigte gab nicht an, dass er dort jemanden gesehen hatte, den er nach Feuer hätte fragen können. Es kann auch darauf hingewiesen werden, dass sich der Beschuldigte bei der Einvernahme vom 18. Mai 2021 in einen Widerspruch verwickelte, indem er abstritt, im Baucontainer gewesen zu sein (act. 156 Ziff. 21), auf der anderen Seite auf den Vorhalt, er sei zum Fenster hinausgestiegen, jedoch schilderte, «Ich bin schon raus.» und «Ich bin nicht gegangen inne zum machen etwas.»