Der Beschuldigte habe gesagt, dass er etwas suche. Er habe daraufhin dem Beschuldigten gesagt, dass er die Polizei rufen und ihn bis dann in der Baracke einsperren werde. Er glaube, der Beschuldigte sei schockiert gewesen. Dieser habe aber nicht darauf reagiert. Als er (K.) mit der Polizei am Telefonieren gewesen sei, habe er den Beschuldigten aus dem Fenster der Baracke klettern sehen. Er habe dem Beschuldigten daraufhin gesagt, dass er warten solle, bis die Polizei vor Ort sei. Man habe dann die Sirene schon gehört und kurz darauf sei die Polizei vor Ort gewesen (act. 164 Ziff. 13 ff.).