(Elektriker) L. aufgrund eines einfahrenden Lastwagens zum Baustelleneingang gesehen und dabei den Beschuldigten entdeckt habe. Er müsse aber zeitlich etwas zurückgreifen: Sie hätten bereits einen ähnlichen Vorfall gehabt. Er habe deshalb die Mitarbeiter angewiesen, Meldung zu erstatten, wenn jemand ohne Helm und ohne Baukleidung erscheine. Der Beschuldigte sei ohne Helm erschienen, weshalb er dem Elektriker aufgefallen sei. Dieser habe ihn daraufhin kontaktiert und habe gesagt, dass eine fremde Person auf der Baustelle sei, welche seiner Meinung nach schon einmal da gewesen sei. Er (K.) sei dann von der anderen Seite der Baustelle zum Eingang gegangen;