2.2. 2.2.1. Die Vorinstanz erachtete den angeklagten Sachverhalt insbesondere aufgrund der glaubhaften Aussagen des Zeugen K. (Polier), der den Beschuldigten am 17. Mai 2021 in der Baustellenbaracke angetroffen und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten habe sowie den Beschuldigten auch am 14. April 2021 auf der Baustelle gesehen hatte, wobei der Beschuldigte an diesem Tag die einzig fremde Person dort gewesen sei, als erstellt (E. 4.4.2). Das Bezirksgericht verurteilte den Beschuldigten wegen mehrfachen Diebstahls (E. 3.6) und mehrfachen Hausfriedensbruchs (E. 4.7).