Am 17.05.2021 betrat der Beschuldigte zur vorgenannten Zeit wiederum die Baustelle in Q. und begab sich ohne Einwilligung bzw. ohne einen berechtigten Grund in den damals dort platzierten, unverschlossenen Baucontainer der Zivil- und Strafklägerin 2. Im Baucontainer durchsuchte der Beschuldigte den Rucksack des Zivil- und Strafklägers 7, behändigte aus dessen Portemonnaie ein Zehn-Franken-Note und steckte diese in seine Hosentasche. Als der Beschuldigte danach daran war, die Tasche des Bauarbeiters J. zu durchsuchen, betrat K. (Polier auf der vorerwähnten Baustelle) den Baucontainer und schloss den Beschuldigten darin ein.