der Beschuldige die dort deponierten Taschen der Bauarbeiter und behändigte aus der Tasche des Zivil- und Strafklägers 4 CHF 40.00, aus der Tasche des Zivil- und Strafklägers 5 CHF 30.00 und aus der Tasche des Zivil- und Strafklägers 6 CHF 15.00. Mit dem Bargeld im Gesamtwert von CHF 85.00 verliess der Beschuldigte den Baucontainer bzw. die Baustelle in unbekannte Richtung und verwendete das Bargeld an einem unbekannten Zeitpunkt für unbekannte, jedoch eigene Zwecke.