Der amtliche Verteidiger hat mit Kostennote vom 7. Dezember 2022 für das erstinstanzliche Verfahren einen Aufwand von 170.20 Stunden à Fr. 200.00 inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer, total Fr. 38'417.30, geltend gemacht. Die Vorinstanz hat demgegenüber einen Aufwand von 103 Stunden als angemessen erachtet und folglich die Entschädigung auf Fr. 22'186.20 inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer festgelegt (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 11.2.4 f.). Der amtliche Verteidiger beantragt, die Entschädigung für die amtliche Verteidigung sei auf Fr. 35'616.40 festzulegen (Beschwerde S. 2).