12. Erstinstanzliche Entschädigung des amtlichen Verteidigers Der amtliche Verteidiger hat gegen die durch die Vorinstanz vorgenommene Kürzung seiner Entschädigung für das vorinstanzliche Verfahren am 23. Dezember 2022 in eigenem Namen Beschwerde erhoben (SBK.2023.8). Seine Einwände gegen die Höhe der Entschädigung sind mit der Berufung zu behandeln (BGE 139 IV 199 E. 5.6 in fine).