Bundesgerichts 6B_1076/2021 vom 28. Oktober 2021 E. 2.6.4 f. und 6B_215/2013 vom 27. Januar 2014 E. 2.5.2). In Würdigung der gesamten Umstände erscheint die von der Vorinstanz zugesprochene Genugtuung von Fr. 1'000.00 als in keiner Weise zu hoch, weshalb es dabei sein Bewenden hat. - 40 - Nach dem Gesagten erweist sich die Berufung des Beschuldigten in diesem Punkt als unbegründet. Er ist zu verpflichten, der Privatklägerin C.A._____ eine Genugtuung von Fr. 1'000.00 zu bezahlen.