Der Beschuldigte hat seine Stellung als leiblicher Vater von C.A._____, das aufgrund dessen bestehende besondere Vertrauensverhältnis wie auch deren damals bestehende Urteilsunfähigkeit bewusst zur Vornahme von sexuellen Handlungen mit dieser resp. zu ihrer Schändung ausgenutzt. Dadurch hat er C.A._____ wiederholt in nicht bloss leichter Weise widerrechtlich in ihrer Persönlichkeit verletzt, weshalb grundsätzlich ein Anspruch auf Leistung einer Genugtuung besteht. Unerheblich ist, dass sich G._____ im Therapiebericht vom 26. April 2022 für eine Förderung des Kontakts des Beschuldigten zu C.A._____ ausspricht, lässt dies die widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung von C.A.__