Opfers, Abhängigkeitsverhältnis, Missbrauch eines besonderen Vertrauensverhältnisses, Art der Missbrauchshandlungen, Gefühle und Erfahrungen des Opfers. Überdies ist nach den psychischen Folgen zu fragen und danach, ob die Beziehungsfähigkeit des Opfers beeinträchtigt worden ist (Urteile des Bundesgerichts 6B_675/2018 vom 26. Oktober 2018 E. 7.2; 6B_544/2010 vom 25. Oktober 2010 E. 3.1 mit Hinweisen; 6B_830/2008 vom 27. Februar 2009 E. 5.3).