Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, die Genugtuungsforderung der Privatklägerin C.A._____ sei abzuweisen (Berufungserklärung S. 3) und begründet dies damit, dass keine schwere Beeinträchtigung von C.A._____ vorliege, da diese weder Schmerzen noch eine Minderung ihrer Lebensfreude noch sonstige immaterielle Beeinträchtigungen erlitten habe (Berufungsbegründung S. 37 f.). Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung (Berufungsantwort S. 1).