Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich als durchschnittlich: Der Beschuldigte hat seine Schulausbildung in Deutschland absolviert, wo er auch sein Fachabitur abgeschlossen hat. Vor der Untersuchungshaft arbeitete er als Elektrotechniker bei der Stadt W._____. Aktuell ist er für die I._____ AG als Elektrotechniker tätig. Das Haus, in welchem sich die mit vorliegendem Urteil abgehandelten Taten abgespielt haben, befindet sich im hälftigen Miteigentum des Beschuldigten sowie seiner Lebenspartnerin D.A._____. Zusammen mit dieser hat er Hypothekarschulden von Fr. 410'000.00. Weitere Schulden hat er eigenen Angaben zufolge keine (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 f.; UA