8.4. 8.4.1. Der heute 54-jährige und geschiedene Beschuldigte ist Vater der neunjährigen C.A._____ sowie einer volljährigen Tochter, welche in Deutschland wohnhaft ist (UA act. 204). Er ist in Deutschland geboren und im September 2007 in die Schweiz eingereist. Er verfügt über eine Niederlassungsbewilligung C (MIKA-Akten S. 1 ff.; 98; Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Demnach hält sich der Beschuldigte seit 16 Jahren in der Schweiz auf. Er hat zwar weder seine Kindheit noch seine prägenden Jugendjahre hier verbracht. Sein Lebensmittelpunkt liegt nunmehr aber in der Schweiz.