8. Landesverweisung 8.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für die Dauer von 7 Jahren des Landes verwiesen. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, es sei auf eine Landesverweisung zu verzichten (Berufungserklärung S. 3). Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung (Berufungsantwort S. 1).