Der aktuelle Therapieeffekt sei aber nicht derart nachhaltig, dass er nach einem Therapieabbruch mit hinreichender Gewissheit andauern würde. Es sei bisher nicht gelungen, die Deliktdynamik zu klären, weshalb im jetzigen Zeitpunkt keine über die im Gutachten gemachten Ausführungen hinausgehenden Angaben zum Rückfallrisiko betreffend sexuelle Handlungen mit einem Kind gemacht werden könnten. An dieser Beurteilung habe sich nichts geändert. Allerdings sei zu erwarten, dass die Gefährdung des eigenen Kindes mit dessen zunehmenden Alter zurückgehe und dass die begleitende Therapie einen gewissen Schutz biete.