Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass die einzelnen Schändungen insofern in einem Zusammenhang stehen, als dass sie sich stets gegen C.A._____ gerichtet haben und jeweils auf ähnliche Art und Weise begangen worden sind. Sie liegen zeitlich jedoch soweit auseinander, dass nicht von einer natürlichen Handlungseinheit ausgegangen werden kann. Der Beschuldigte fasste jedes Mal einen neuen Tatentschluss. Auch ist es nicht einerlei, zu wieviel weiteren Schändungen es gekommen ist. Insgesamt rechtfertigt es sich deshalb, die Einsatzstrafe für die weiteren Schändungen in Anwendung des Asperationsprinzips um 1 ½ Jahre auf 4 Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen.