Am 8. August 2020 ist es um ca. 16.20 Uhr zu einer weiteren Schändung zum Nachteil von C.A._____ gekommen: Der Beschuldigte ist während rund anderthalb Minuten mit entblösstem und sich auf Kopfhöhe von C.A._____ befindendem Genitalbereich vor dieser gestanden und hat sie dazu gebracht, seinen Penis kurz anzufassen. Da im Übrigen keine Stimulation stattgefunden hat, ist von einer vergleichsweise leichten Form der Schändung und insgesamt – bei isolierter Betrachtung – einem leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Einzelfreiheitsstrafe von 1 Jahr auszugehen.