C.A._____ hat am 8. August 2020 am Nachmittag den Penis des Beschuldigten während insgesamt rund 1 ½ Minuten mit ihrer Hand manuell stimuliert, so dass dieser steif wurde. Es handelt sich dabei im weiten Spektrum möglicher sexueller Handlungen gegenüber einem urteilsunfähigen Kind um eine vergleichsweise noch knapp leichte Form der Schändung. Im Übrigen kann hinsichtlich der Art und Weise der Tatbegehung, dem Motiv und dem hohen Mass an Entscheidungsfreiheit auf die obgenannten Ausführungen zur Schändung vom 1. August 2020 verwiesen werden.