Der Beschuldigte hat am 1. August 2020 während des gemeinsamen Duschens durch die damals rund 5 ½ Jahre alte und urteilsunfähige C.A._____, welche ihren freien Willen betreffend die sexuellen Handlungen noch nicht bilden konnte, die Vorhaut seines Penis durch deren Hand hinund herbewegen lassen, sodass er davon einen erigierten Penis bekommen hat und es schliesslich zum Samenerguss gekommen ist. Weiter hat C.A._____ den Penis des Beschuldigten geküsst und dabei teilweise in ihren Mund genommen.