4.3. Der Beschuldigte gesteht ein, die Videoüberwachungskamera installiert zu haben, dies jedoch zur Überführung allfälliger Einbrecher. Er macht geltend, mehrmals vergessen zu haben, die Kamera wieder auszuschalten, als die Familie zuhause gewesen sei. Da die erste Aufnahme vom 11. September 2016 datiere, sei er in Bezug auf die übrigen Zeitperioden freizusprechen (Berufungsbegründung S. 19; Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 6).