Er habe die Kamera mittels verbautem Netzwerkkabel angeschlossen und die Videodaten auf seinem Netzwerkspeicher (NAS) speichern lassen, wobei die Videobilder auch nachträglich von ihm hätten angeschaut werden können. Als C.A._____ am tt.mm.2014 auf die Welt gekommen sei, sei das Badezimmer bereits videoüberwacht gewesen. Somit habe der Beschuldigte während mehrerer Jahre seine Tochter C.A._____ gefilmt, als diese nackt gewesen sei und die Toilette benutzt habe wie auch während der Vornahme der sexuellen Handlungen mit ihm am 11. September 2016, 1. August 2020 und 8. August 2020.